Geschichte der Bezirkshauptmannschaften
Nach der Aufhebung des Feudalstaates wurden 1850 in allen Kronländern Bezirkshauptmannschaften als Verwaltungsorgane errichtet, 1854 aber von "gemischten Bezirksämtern" (in Größe der Gerichtsbezirke mit Vereinigung von politischer Verwaltung und Justiz) abgelöst.
1868 erfolgte endgültig die Trennung der Justiz von der Verwaltung und die Errichtung von Bezirkshauptmannschaften als staatliche Behörden 1. Instanz mit umfangreichen Aufgaben.
Die Bezirkshauptmannschaften wurden 1918 von der Republik übernommen, 1925 aber in die Kompetenz der Länder übertragen.
Nach der Eingliederung Österreichs in das nationalsozialistische Deutsche Reich wurden die Bezirkshauptmannschaften abgeschafft. Die Bezeichnung wurde schon 1939 durch „Landkreis" ersetzt.
Nach dem Wiederentstehen Österreichs wurden auch die Bezirkshauptmannschaften wiedereingerichtet.
1868 erfolgte endgültig die Trennung der Justiz von der Verwaltung und die Errichtung von Bezirkshauptmannschaften als staatliche Behörden 1. Instanz mit umfangreichen Aufgaben.
Die Bezirkshauptmannschaften wurden 1918 von der Republik übernommen, 1925 aber in die Kompetenz der Länder übertragen.
Nach der Eingliederung Österreichs in das nationalsozialistische Deutsche Reich wurden die Bezirkshauptmannschaften abgeschafft. Die Bezeichnung wurde schon 1939 durch „Landkreis" ersetzt.
Nach dem Wiederentstehen Österreichs wurden auch die Bezirkshauptmannschaften wiedereingerichtet.