Sozialarbeit im Sozialunterstützungsgesetz
Was ist die Sozialarbeit im Rahmen des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz (StSUG)?
Mit der Sozialarbeit im StSUG stellt das Land Steiermark eine Beratungs- und Betreuungsleistung zur Verfügung.
Aufgaben der Sozialarbeit im StSUG:
- Nachhaltige und soziale Stabilisierung, sowie
- die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder Vermittelbarkeit
- Verpflichtende Beratung nach § 12 StSUG fü BezieherInnen
An wen richtet sich die Beratung?
Das Angebot richtet sich an Personen die Sozialunterstützung beziehen oder einen Antrag gestellt haben und
- Beratung oder Unterstützung benötigen und/oder
- eine akute finanzielle oder soziale Notsituation erleben.
Die SozialarbeiterInnen unterstützen und begleiten Sie bei Ihren Fragestellungen rund um finanzielle Sorgen und persönlichen Problemen durch das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen und Zielen.
Inhalte des Angebotes:
- Hilfe auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben
- Beratung bei finanziellen, sozialen oder persölichen Themen
- Information über und Vermittlung von passenden Unterstützungsmöglichkeiten
- Unterstüzung bei allen mölichen Antragstellungen im Beratungszusammenhang
Die angebotenen Beratungs- und Betreuungsleistungen können von allen BezieherInnen in Anspruch genommen werden.
Kontakt
DSAin Andrea Prieschl-Höllmüller, MA
0316/7075-211
0676/8666 0686
Mag.a (FH) Viola Weißenberger
0316/7075-212
0676/8666 0684
Bahnhofgürtel 85, 4.Stock ZiNr. 418
8020 Graz