19.06.2020
Straferkenntnis (ordentliches Verwaltungsstrafverfahren)
Ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren wird immer danndurchgeführt, wenn kein vereinfachtes Verfahren (Anonym- oderStrafverfügung) möglich ist. Insbesondere bei Anzeigen von Privatpersonen oder nach Erhebung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahreneingeleitet.