19.06.2020
Schülertransportausweis
Bei Schülertransporten dürfen nur Personen im Fahrdienst tätigsein und verwendet werden, die entweder einen Ausweis gemäß § 16 Abs. 1 der BO oder eine Lenkberechtigung für die Klasse D besitzen und eine der nachfolgenden Eintragungen im Führerschein haben: das Wort "Berufskraftfahrer", den Code "112" gemäß § 16 Abs.