19.06.2020
Probefahrtkennzeichen - Antrag
Für Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kfz oderAnhängern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist eine behördliche Bewilligung (der Zulassungsbehörde)erforderlich. Infolge der Bewilligung wird von denZulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften einProbefahrtkennzeichen (oft auch als "Probekennzeichen" bezeichnet) ausgegeben.