19.06.2020
Ersatz der Reisekosten
Wenn der Mensch mit Behinderung zur Behörde kommen muss, bekommter die Fahrkosten zurück.
Das Land Steiermark zahlt die notwendigen Fahrkosten, wenn dieBehörde will (Ladung), dass der Mensch mit Behinderung persönlichkommt.