19.06.2020
Daueraufenthalt-EU - Erstantrag
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" kann anDrittstaatsangehörige (Personen, die wederEU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstigeEWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind) erteilt werden,sofern sie in den letzten fünf Jahren ununterbrochen tatsächlich inÖsterreich niedergelassen waren und das Modul 2 der Integrationsvereinbarungerfüllt haben.