Berufskraftfahrerbescheinigung
Allgemeine Informationen
Personen, denen nach dem 9.9.2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde bzw. Personen, denen nach dem 9.9.2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wurde, müssen, um den Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen, eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren. Wurde eine Lenkberechtigung für die Klassen D, C1 oder C bereits davor erteilt, muss eine Weiterbildung in einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolviert werden, um den Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist wiederum eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden zu absolvieren.
Voraussetzungen
Erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation oder Bescheinigung über die Weiterbildung in einer ermächtigten Ausbildungsstätte.
Zuständige Stelle
Zuständig ist jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).
Erforderliche Unterlagen
Für die erstmalige Eintragung, muss das Prüfungszeugnis/Bescheinigung vorgelegt werden (Theorie) "Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation"; Bei Verlängerung muss die Weiterbildungskurs-Bestätigung (35 Stunden bzw. für C und D 42 Stunden) vorgelegt werden; Führerschein; ein aktuelles EU-Passfoto; amtlicher Lichtbildausweis.
Rechtsgrundlagen
Führerscheingesetz (FSG),
Richtlinie 2003/59/EG, Grundqualifikations- und
Weiterbildungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 139/2008 idF BGBl. II Nr.
531/2021
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
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