Radfahrprüfung und Fahrradausweis
Allgemeine Informationen
Die Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren zum Lenken eines Fahrrades im Straßenverkehr ohne Begleitperson.
Seit 31. Mai 2011 besteht eine Radhelmpflicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.
Das Österreichische Jugendrotkreuz bietet Ihnen Informationen und Lernunterlagen zur freiwilligen Radfahrprüfung für Kinder.
Voraussetzungen
- Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
Verfahrensablauf
Die Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die praktische Prüfung wird von einer Polizistin/einem Polizisten abgenommen. Wenn beide Prüfungsteile positiv sind, wird dem Kind nach Erreichung des 10. Geburtstages der Fahrradausweis überreicht.
Erforderliche Unterlagen
- Von den Erziehungsberechtigten ausgefüllter Antrag (dieses Formular wird von Schulen an die Eltern ausgegeben und dann an die Behörde geschickt)
- Ein Passfoto
Kosten
Die Ausstellung des Fahrradausweises ist grundsätzlich kostenlos. Es steht der Behörde jedoch frei Gebühren einzuheben.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).