Rechtsmittel und Allgemeines zu Verwaltungsstrafen
Allgemeine Informationen
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen der Online-Formulare für
die Einbringung von Rechtsmittel!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für
die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihr Rechtsmittel elektronisch erteilen können, ist
eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token
finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur
einmal verwenden können - das bedeutet, dass
dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter"
abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein
neuer Token kann
nicht generiert werden.
Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt. Die einzelnen Straftatbestände sind in verschiedenen Verwaltungsgesetzen enthalten (z.B. Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung). Es gibt drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste Form), Freiheitsstrafe und den Verfall.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).