Veterinärrechtliche Bewilligungen
Allgemeine Informationen
Bescheidmäßig zu bewilligen sind: Anträge nach dem Tierschutzgesetz (z.B. gewerbliche Tierhaltung, Zoos, Tierheime, Reitställe, Tierpensionen, rituelle Schlachtungen etc.); Anträge nach dem Tiermaterialiengesetz (Biogas- und Kompostieranlagen sowie Heimtierfutterhersteller); tierärztliche Hausapotheken; Anträge gemäß der Geflügelhygieneverordnung und dem Vermarktungsnormengesetz (z.B. Betreuungstierärzte, Packstellen etc.); Anträge auf Zulassung gemäß Binnenmarktverordnung (z.B. Sammelstellen, Handelseinrichtungen, Händlern etc.).
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).