Maßnahmen zur vollen Erziehung
Allgemeine Informationen
Volle Erziehung ist die Herausnahme von Minderjährigen aus der Ursprungsfamilie zur Sicherung des Kindeswohles. Ist dies erforderlich, so ist eine Fremdunterbringung (bei Verwandten, bei Pflegefamilien, in einem Heim oder einer Wohngemeinschaft) zu veranlassen, wenn der Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit der Pflege und Erziehung zur Gänze betraut wurde.
Datenschutzrechtliche Informationen
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- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
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Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.