Gewährung von Kostenzuschüssen für Präventivhilfe
Allgemeine Informationen
Die Präventivhilfe ist eine Hilfe zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse von (werdenden) Eltern, Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigten. Sie dienen der Förderung der Familien und der Entwicklung der Minderjährigen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist die Gewährung von Kostenzuschüssen über Antrag möglich (Psychotherapie, Psychologische Behandlung., Mutter-Kind-Wohnmöglichkeit, Unterbringung bei Pflegefamilien).
Datenschutzrechtliche Informationen
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- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
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Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.