Behindertenhilfen
Teilleistungen
Heilbehandlung
Erziehung und Schulbildung
Lebensunterhalt
Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeitswelt
Tageseinrichtungen
Wohneinrichtungen
Wohnen in Pflegeheimen
Mietzinsbeihilfe
Hilfe zum Wohnen
Freizeitgestaltung
Familienentlastung
Persönliches Budget
Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen
Zuschuss für bauliche Maßnahmen
Ersatz der Reisekosten
Versorgung mit Hilfsmitteln
Härtefälle
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Mietzinsbeihilfe
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Zuschuss für bauliche Maßnahmen
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Härtefälle
Allgemeine Informationen
Wer in der Steiermark lebt und eine Behinderung hat, dem stehen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz und den dazugehörigen Verordnungen verschiedene Leistungen und Unterstützungen zu. Welche das sind, erfahren Sie im Detail auf den folgenden Seiten.
Menschen mit Behinderung sind Menschen, die aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung ihrer physischen Funktion, intellektuellen Fähigkeit, psychischen Gesundheit oder Sinnesfunktionen an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benachteiligt sind.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).