Mitteilung der Seveso-Betriebe
Allgemeine Informationen
Die Inhaberin bzw. der Inhaber eines Seveso-Betriebes muss folgende Informationen über den Betrieb der zuständigen Behörde übermitteln (Beispiel aus der Gewerbeordnung § 84d):
- Name, Sitz und Anschrift des Inhabers sowie vollständige Anschrift des Betriebs einschließlich der mit der Anschrift übereinstimmenden geografischen Koordinaten;
- Name und Funktion der für den Betrieb verantwortlichen Person, falls von Z1 abweichend;
- Verzeichnis gefährlicher Stoffe, bestehend aus ausreichenden
Angaben
- zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe oder der Kategorie gefährlicher Stoffe und
- über die Zuordnung der gefährlichen Stoffe zur entsprechenden Ziffer des Teils 1 oder des Teils 2 der Anlage 5 und zu
- Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe;
- die im Betrieb ausgeübten oder beabsichtigten Tätigkeiten;
- Beschreibung der unmittelbaren Umgebung des Betriebs unter Berücksichtigung der Faktoren, die einen schweren Unfall auslösen oder dessen Folgen erhöhen können, einschließlich, soweit verfügbar, Einzelheiten zu benachbarten Betrieben, nicht unter den §84b Z1 fallenden benachbarten gewerblichen Betriebsanlagen und nicht den Bestimmungen des gewerblichen Betriebsanlagenrechts unterliegenden benachbarten Anlagen sowie zu Bereichen und Entwicklungen, von denen ein schwerer Unfall ausgehen könnte oder die das Risiko oder die Folgen eines schweren Unfalls oder von Domino-Effekten (§84i) vergrößern könnten.
Fristen
Die Mitteilung ist zu erstatten (Beispiel aus der Gewerbeordnung §84d):
- bei neuen Betrieben oder bei Änderungen, die eine Änderung des Verzeichnisses gefährlicher Stoffe zur Folge haben, binnen einer angemessenen Frist vor Inbetriebnahme;
- in den von der Z1 nicht erfassten Fällen binnen einer Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betrieb in den Geltungsbereich dieses Abschnitts fällt.
Rechtsgrundlagen
Für Betriebe, die in den Anwendungsbereich eines Bundesgesetzes fallen: das entsprechende Gesetz (z.B. Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsgesetz, Mineralrohstoffgesetz)
Für andere Betriebe: das Steiermärkische Seveso Gesetz.
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Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.
Rechtsbehelfe
Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.
Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Einheitlicher Ansprechpartner für Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und
Forschung
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 4231
E-Mail: Homepage:
https://eap.stmk.gv.at