Veranstaltungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
Allgemeine Informationen
Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich.
Dies gilt insbesondere für
- gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen,
- Veranstaltungen auf Straßen,
- Anbringung von Werbungen/Transparenten auf Brücken/Überführungen,
- Anbringung von Reklamezetteln auf parkenden KFZ,
- Abstellen von KFZ oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln
Zuständige Stelle
für Landesstraßen:
Die Bezirkshauptmannschaft, in den Statutarstädten: der Magistrat.
für Gemeindestraßen:
Die Gemeinde.
Kosten
- Antragsgebühr: 14,30 Euro
-
Verwaltungsabgaben:
- für verkehrsfremde Zwecke: 41,90 Euro
- für Anbringung von Werbung: 83,70 Euro
- für Baustellen: 35,10 Euro
- Beilagengebühr: Für jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din A3-Blatt. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).