Heeresführerschein - Austausch
Allgemeine Informationen
Der Heeresführerschein ist eine öffentliche Urkunde und gilt im Regelfall nur zum Lenken von Heeresfahrzeugen. Diese Heereslenkberechtigung kann nach Ausscheiden aus dem Bundesheer jedoch auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden.
Fristen
Der Heeresführerschein muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem Bundesheer umgeschrieben werden, später ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Austausch eines Heeresführerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
Bei einem Austausch des Heeresführerscheins gegen einen zivilen Führerschein haben sie folgende Möglichkeiten:
-
Der alte Führerschein wird abgegeben
Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt. -
Der alte Führerschein wird behalten
Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 18,94 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.
Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).
Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:
- maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
- in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- innerhalb Österreichs
Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Heeresführerschein
- Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- ein Foto (Hochformat ca. 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
- eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- Austausch der Heereslenkberechtigung:
- 60,50 Euro bei Erteilung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller noch keine zivile Lenkberechtigung besitzt)
- 49,50 Euro bei Ausdehnung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bereits eine zivile Lenkberechtigung für eine andere Klasse besitzt)
- Expressherstellung: zusätzlich 18,94 Euro
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).