Kennzeichentafel
Allgemeine Informationen
Laut Kraftfahrgesetz muss die vorgesehene Kennzeichentafel mit dem für das Fahrzeug zugewiesenen Kennzeichen wie folgt am Fahrzeug angebracht sein:
- An dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit geschlossenem kabinenartigem Aufbau und an Kraftwagen vorne und hinten
- An Motorfahrrädern, Motorrädern, Motorrädern mit Beiwagen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne Aufbau, vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, Zugmaschinen, Transportkarren, Motorkarren und an Anhängern hinten
Kosten
Die Kosten fallen im Rahmen der Zulassung an.
Die Kosten der Kennzeichentafel bzw. der Kennzeichentafeln
betragen:
- Pkw und Lkw: 18 Euro
- Motorrad: 9,80 Euro
- Motorfahrrad: 5,50 Euro
- Anhänger: 9 Euro
- Zugmaschine: 9 Euro
Zusätzliche Informationen
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln muss bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zulassungsstelle neue Kennzeichentafeln ausstellen.
In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.
Rechtsgrundlagen
- § 49 Abs 6 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967)
- Anlage 5e Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967)
Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln
Grundsätzlich beginnt jedes österreichische Kfz-Kennzeichen mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Seit dem 1. November 2002 werden ausschließlich Kennzeichentafeln mit dem EU-Symbol ausgegeben. Dieses befindet sich auf der linken Seite des Kennzeichens. Alte Kennzeichentafeln ohne dieses Symbol müssen nicht ausgetauscht werden; ein freiwilliger Austausch gegen EU-Kennzeichen ist aber jederzeit möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel werden alte Kennzeichentafeln jedenfalls gegen EU-Kennzeichen ausgetauscht.
Um eine Auflistung der entsprechenden Abkürzungen für die Zulassungsbehörde zu erhalten, wählen Sie bitte zunächst das gewünschte Bundesland aus:
- Burgenland
- Kärnten
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Tirol
- Vorarlberg
- Wien
- Sonderkennzeichen
Aktuelle Informationen über Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln für jedes Bundesland, Sonderkennzeichen etc.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).