Mobile Veranstaltungen - mobiler Veranstaltungsbetrieb - Meldung
Allgemeine Informationen
Die Durchführung von Veranstaltungen ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde zu melden.
Zuständige Stelle
Eigenständig oder im Rahmen einer Veranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmer/innen:
- Die Gemeinde bzw. in Graz: der Magistrat.
Im Rahmen einer Veranstaltung mit über 1000 Teilnehmer/innen:
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Graz: der Magistrat.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).