Unterbringung bei Pflegefamilien
Allgemeine Informationen
Die Unterbringung von Minderjährigen bei Pflegefamilien/personen kann einerseits zeitlich eng begrenzt der Bewältigung von akuten Not und Krisensituationen dienen oder auch auf längere Dauer angelegt sein (Dauerpflegeplätze). Der Aufnahme eines Pflegekindes geht eine Pflegeplatzerhebung durch die Behörde voraus. Pflegepersonen müssen eine Pflegeperson-Schulung mit den entsprechenden Fortbildungen absolvieren. Pflegeplätze werden von der Pflegeaufsichtsbehörde kontrolliert.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
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zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.