Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen
Allgemeine Informationen
Damit der Mensch mit Behinderung mobil bleibt, gibt das Land Steiermark einen Zuschuss für den Kauf oder den Umbau eines Autos (Kraftfahrzeug).
Das Land Steiermark zahlt einen Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung bei Kauf oder Umbau eines Autos. Dieser Zuschuss beträgt höchstens 2.600,- Euro.
Voraussetzungen
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Hinweis: Die Unterstützung gibt es normalerweise nur alle fünf Jahre.
Fristen
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben. Im Nachhinein können keine Rechnungen übernommen oder Zuschüsse ausbezahlt werden.
Zuständige Stelle
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
- Bezirkshauptmannschaft
- in Graz: der Magistrat
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde geprüft ob:
- Sie eine Behinderung haben und
- ob Sie die Leistung brauchen.
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Liste der Änderungen am Auto (Kraftfahrzeug)
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Rechtsgrundlagen
§ 24a Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
§ 6 StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-StBHG)
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).