Verordnungen
- Im Bezirks-Verordnungsblatt erfolgt seit 1. Jänner 2023 die rechtsverbindliche Kundmachung von Verordnungen der steirischen Bezirkshauptmannschaften, sofern nicht besondere Kundmachungsregeln gelten wie z.B. im Straßenverkehr. Das elektronische Bezirks-Verordnungsblatt ersetzt die frühere gedruckte Kundmachung von Verordnungen in der Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark.
- Im sogenannten konsolidierten Landesrecht sind bei jeder Rechtsvorschrift allfällige Änderungen eingearbeitet. Diese Dokumente dienen nur der Information und sind rechtlich unverbindlich.