20.03.2002
Waldbauliche Beratung
Im Rahmen der Forstaufsicht und im Zusammenhang von Anfragen von Waldbesitzern bzw. bei Anträgen um waldbauliche Förderung erfolgt durch das Referat für Waldbau und Raumplanung bzw. durch den Forstdienst der Bezirksforstinspektionen der Bezirkshauptmannschaften eine waldbauliche Beratung von Waldeigentümern bzw.