20.03.2002
Standortgerechte Wiederbewaldung und Neubewaldung
Nach Durchführung einer Schlägerung von hiebsreifen Holz (mindestens 60 Jahre) ist nach einer Frist von 5 Jahren eine Wiederbewaldung mit standortstauglichen Baumarten durchzuführen. Unter forstlichen Standort versteht man alle wichtigen Umwelteinwirkungen (Lage, Klima, Boden etc.), die auf das Wachstum der Waldbäume einwirken.