20.03.2002
Forstfachliche Amtssachverständigentätigkeit
Die Referenten der Fachabteilung Forstwesen sind gemäß ihrem Aufgabenbereich verpflichtet, sowohl in Verwaltungsverfahren als auch im Rahmen der Förderung und forstlichen Beratung forsttechnische Gutachten auf Antrag oder von Amts wegen zu erstellen.