29.10.2016
Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts
Hinweis: Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich indiesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondernauch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island,Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.