29.10.2016
Anhängevorrichtung
Die Eintragung einer Anhängevorrichtung in dasGenehmigungsdokument (z.B. Typenschein) ist nicht notwendig, wenn diese Marke und Type bereits im Genehmigungsdokument eingetragen ist oder die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr.