11.12.2018
Anerkennung stationäre Einrichtung für Sozialhilfeempfänger
Stationäre Einrichtungen die über eine Pflegeheimbewilligungoder über eine Bewilligung nach anderen gesetzlichen Bestimmungenfür stationäre Einrichtungen (z.B. dem SteiermärkischenKrankenanstaltengesetz 2012 - StKAG 2012) verfügen, können gemäß §13a Steiermärkisches Sozialhilfegesetz - SHG einen Antrag stellen,dass ein Teil oder alle Betten mit der öffentlichen Hand verrechnetwerden können.