29.10.2016
Änderung von Akkreditierungsvoraussetzungen
Die akkreditierte Stelle hat der Akkreditierungsbehörde jedeÄnderung, die die Erfüllung einer Akkreditierungsvoraussetzungbetrifft, schriftlich mitzuteilen. Insbesondere sind dies: Wegfall von Akkreditierungsvoraussetzungen Wechsel in der Person der gesamtverantwortlichen Leiterin bzw.